Frequently Asked Questions

FAQs

  • Haben die Strassenverkehrsämter oder Behörden einen Einfluss auf die Fahreignungsabklärung und Beurteilung?

    Unsere Begutachtungsstelle ist unabhängig und neutral. Es bestehen keinerlei Interessensverbindungen, Abhängigkeiten oder vertragliche Vereinbarungen mit irgendwelchen Strassenverkehrsämtern oder Auftraggebern. 

  • Kann ich auch eine Verlaufskontrolle oder Abstinenzkontrolle bei Dr. med. univ. Gerda Steindl durchführen?

    Ja. Wenn Sie nach einer in unserer Praxis positiv verlaufenen verkehrsmedizinischen Begutachtung vom Strassenverkehrsamt Auflagen mit Durchführung einer Verlaufskontrolle oder Abstinenzkontrolle erhalten, so können diese Kontrollen inkl. Haaranalytik in unserer Praxis durchgeführt werden. Hierfür wird als Kostenvorschuss ein Pauschalpreis in Rechnung gestellt.

  • Wie werde ich über das Resultat der verkehrsmedizinischen Begutachtung informiert?

    Die Ergebnisse der Fahreignungsabklärung in Form eines verkehrsmedizinischen Gutachtens übermitteln wir dem zuständigen Strassenverkehrsamt. Über das weitere Vorgehen entscheidet das Strassenverkehrsamt. Sie werden anschliessend vom Strassenverkehrsamt eine Verfügung mit weiterführenden Informationen und eine Kopie unseres Gutachtens erhalten.

  • Wird die verkehrsmedizinische Untersuchung von der Krankenkasse bezahlt?

    Nein, diese Untersuchung muss selber bezahlt werden und ist keine krankenkassenpflichtige Leistung.             

  • Was ist, wenn der Kostenvorschuss höher oder niedriger als die Endrechnung ist?

    Nach Fertigstellung des Gutachtens wird eine detaillierte Endrechnung gestellt. Die Differenz zum Kostenvorschuss wird entweder in Rechnung gestellt oder auf die von Ihnen angegebene Bankverbindung/ IBAN-Nummer zurückerstattet.

  • Wie lange dauert es nach der verkehrsmedizinischen Untersuchung bis das Gutachten fertig ist?

    Das ist von mehreren Faktoren abhängig, insbesondere vom Eingang der Laborresultate und allenfalls erforderlichen weiteren medizinischen Fremdauskünfte. Normalerweise dauert es nach der Untersuchung ungefähr 4 Wochen bis das Gutachten abgeschlossen ist. 

  • Wie hoch sind die Kosten für ein verkehrsmedizinisches Gutachten Stufe 4?

    Die Kosten der verkehrsmedizinischen Begutachtung sind individuell abhängig vom Begutachtungsaufwand und setzen sich zusammen aus dem Administrativaufwand und der ärztlich medizinischen Leistungen (ca. CHF 1’100.- exkl. MWST) plus Kosten für allfällige Laboruntersuchungen. 

  • Darf ich bei einer Cannabisabstinenz CBD-Hanf konsumieren?

    Vom Konsum von CBD-Produkten raten wir dringend ab, da dadurch die Urinprobe positiv ausfallen kann. Bei einem positiven Drogen-Schnelltest kann nicht unterschieden werden, ob CBD oder Cannabis konsumiert wurde.

  • Wie wird eine Cannabisabstinenz nachgewiesen?

    Dies erfolgt mittels Urinproben. Wenn Sie wegen Abklärung einer Drogen- oder Cannabisproblematik zur verkehrsmedizinischen Untersuchung kommen, dann sollten Sie bereits im Vorfeld in der Hausarztpraxis zum Nachweis der Cannabisabstinenz monatlich Urinproben abgeben. Wir empfehlen, dass Sie vor der verkehrsmedizinischen Untersuchung bereits über einen Zeitraum von 4-5 Monaten Urinproben auf Cannabis abgeben. Eine Haaranalyse auf Cannabis als Abstinenznachweis wird zurzeit nicht angeboten. 

  • Was ist für eine Haaranalyse erforderlich?

    Mindestens 5 cm lange Kopfhaare, die nicht gefärbt, nicht getönt und nicht gebleicht sein dürfen. Auf eine Dauerwelle oder Anwendung von Haarwasser ist ebenfalls zu verzichten. Bei fehlenden oder zu kurzen Kopfhaaren können in gewissen Fällen Körperhaare verwendet werden. Dafür eignen sich Brusthaare, Beinhaare oder Armhaare. Da Körperhaare langsamer wachsen und im Gegensatz zu Kopfhaaren nur in voller Länge analysiert werden können, eigenen sich Körperhaare nicht, um eine erst seit wenigen Monaten bestehende Abstinenz nachzuweisen.

  • Wann wird eine Haaranalyse durchgeführt?

    Wenn es um Abklärungen und Fragestellungen zu Alkohol, Drogen, Betäubungsmittel oder gewisse Medikamente geht. Mit der Haaranalyse kann eine Abstinenz über einen längeren Zeitraum (mehrere Monate) nachgewiesen werden. Wird eine Substanz in der Haarprobe nachgewiesen wird, kann eine Aussage zum Konsumverhalten gemacht werden. 

  • Kann ich den Begutachtungsprozess beschleunigen?

    Sie können den Begutachtungsprozess beschleunigen, indem Sie bereits zur verkehrsmedizinischen Untersuchung die Arzt- und Therapieberichte, Bericht der Suchtberatungsstelle, Spitalberichte sowie alle durchgeführten Laborresultate (z.B. Blutlaborbestimmungen in der Hausarztpraxis, monatliche Urinprobenresultate auf Cannabis) mitbringen oder vorab per E-Mail oder per Post zusenden. 

  • Was ist, wenn ich nicht gut genug Deutsch spreche und verstehe?

    Zur verkehrsmedizinischen Untersuchung kann eine Vertrauensperson oder ein Dolmetscher/eine Dolmetscherin (auf eigene Kosten) zum Übersetzen mitgebracht werden. Diese Person muss ebenfalls einen gültigen Ausweis vorlegen. 

  • Wie läuft eine verkehrsmedizinische Untersuchung ab?

    Die verkehrsmedizinische Untersuchung dauert ungefähr eineinhalb Stunden. Es findet ein ausführliches Gespräch mit Befragung und eine körperliche Untersuchung inkl. Sehtest statt. Meistens ist eine Urinprobe abzugeben. Zur Abklärung einer Substanzmittelproblematik (Alkohol, Drogen, Medikamente) werden im Allgemeinen Kopfhaare zur Haaranalyse entnommen (als Büschel an der Kopfhaut abgeschnitten), allenfalls ist auch eine Blutentnahme erforderlich. Werden zur Fahreignungsbeurteilung weitere Auskünfte von Ärzten, Therapeuten, Gesundheitsfachpersonen, Kliniken etc. benötigt, so können diese nach der Untersuchung von Ihnen nachgereicht oder mit Ihrem Einverständnis durch uns angefordert werden. 

  • Was muss zur Untersuchung mitgebracht werden?

    Einen gültigen amtlichen Ausweis (Reisepass, Identitätskarte, Ausländerausweis), Ihre Bankkarte/IBAN-Nummer und eine Sehhilfe (Brille, Kontaktlinsen), sofern diese zum Autofahren oder zum Lesen benötigt wird. Weiters ein hausärztliches Zeugnis und Resultate von bereits durchgeführten Laboranalysen, sowie ärztliche und therapeutische Berichte wie z.B. Klinikaustrittsberichte, Verlaufsberichte von Therapeuten, Bericht der Suchtberatungsstelle. Bei Einnahme mehrerer Medikamente ist ein Medikamentenplan von Vorteil, sowie die Namen aller zusätzlich eingenommenen auch rezeptfreien Medikamente. Personen mit Diabetes mellitus nehmen bitte ihre Blutzuckeraufzeichnungen mit.

  • Kann ich auch ohne Termin bei der Begutachtungsstelle vorbeikommen?

    Nein, Termine sind nur mit Anmeldung möglich. Unterlagen senden Sie uns bitte per E-Mail oder per Post zu oder bringen diese zum Untersuchungstermin mit. 

  • Wie erhalte ich den Termin zur verkehrsmedizinischen Untersuchung?

    Wenn Sie uns bei der Anmeldung eine E-Mail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie das Terminaufgebot mit weiteren Informationen zur Untersuchung per E-Mail. Ohne Angabe einer E-Mail-Adresse oder auf Wunsch kann das Terminaufgebot auch per Post zugeschickt werden.

  • Warum sollte ich die Kostenvorschuss-Rechnung so schnell wie möglich bezahlten?

    Da erst nach Zahlungseingang des Kostenvorschusses die für die Untersuchung notwendigen Akten vom zuständigen Strassenverkehrsamt angefordert werden können. Anschliessend kann der nächstmögliche freie Untersuchungstermin vergeben werden. Je schneller also die Zahlung erfolgt, desto früher ist die Untersuchung möglich.

  • Ist eine Ratenzahlung möglich?

    Eine Ratenzahlung ist aus administrativen Gründen nicht möglich. 

  • Was beinhaltet der Kostenvorschuss?

    Der Kostenvorschuss beinhaltet die voraussichtlichen Gesamtkosten der verkehrsmedizinischen Begutachtung (Administrativaufwand, ärztlich medizinische Tätigkeiten, voraussichtlich durchzuführende Laboruntersuchungen wie Blut-, Urin- und Haaranalysen, Erstellung des Gutachtens). Für Verlaufskontrolluntersuchungen und Abstinenzkontrollen wird ein Pauschalpreis in Rechnung gestellt. 

  • Wann erhalte ich die Kostenvorschuss-Rechnung?

    Sie erhalten die Kostenvorschuss-Rechnung schnellstmöglich bzw. innerhalb weniger Tage nach Ihrer Anmeldung entweder per E-Mail (sofern eine E-Mail-Adresse angegeben wurde) oder auf Wunsch per Post. Sollte Ihre Anmeldung während der Betriebsferien eintreffen, so erhalten sie die Kostenvorschuss-Rechnung umgehend danach. 

  • Wie ist das weitere Vorgehen nach der Anmeldung?

    Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Kostenvorschuss-Rechnung über den voraussichtlichen Aufwand zur Erstellung des verkehrsmedizinischen Gutachtens. Wir empfehlen eine rasche Bezahlung des Kostenvorschusses, denn erst nach Zahlungseingang können die

    Akten vom zuständigen Strassenverkehrsamt angefordert werden. Sie erhalten anschliessend den nächstmöglichen Termin zur Untersuchung.   

  • Wie melde ich mich zur verkehrsmedizinischen Untersuchung (Fahreignungsabklärung) Stufe 4 an?

    Sie finden unser Anmeldeformular auf der Homepage. Senden Sie uns bitte das Anmeldeformular zusammen mit der letzten Verfügung vom Strassenverkehrsamt zu. Sie können die Anmeldeunterlagen

    per E-Mail an info@vmsg.ch schicken oder per Post zusenden. Die Zusendung per Einschreiben ist nicht notwendig. 

    Sie können sich auch mittels Online-Anmeldung anmelden und die Verfügung vom Strassenverkehrsamt anfügen. 

  • Ist die Praxis rollstuhlgängig?

    Das Gebäude ist nicht rollstuhlgängig

  • Wo und bei wem findet die verkehrsmedizinische Untersuchung statt?

    Bei Dr. med. univ. Gerda Steindl, Verkehrsmedizin, Bahnhofstrasse 8, 9000 St. Gallen. Der Standort liegt ganz in der Nähe vom Bahnhof St. Gallen. Einen Routenplaner und weitere Informationen zur Anreise finden Sie auf unserer Homepage. 

  • Ist die bei Dr. med. univ. Gerda Steindl durchgeführte verkehrsmedizinische Untersuchung Stufe 4 bei allen Strassenverkehrsämtern in der Schweiz anerkannt?

    Ja. Die Fahreignungsabklärung

    wird durch Frau Dr. med. univ. Gerda Steindl, Verkehrsmedizinerin SGRM und

    Ärztin der Anerkennungsstufe 4 durchgeführt. Die verkehrsmedizinischen Gutachten

    sind bei allen Strassenverkehrsämtern bzw. zuständigen Administrativbehörden der

    Schweiz anerkannt. 

  • Wo überall kann ich die angeordnete verkehrsmedizinische Untersuchung bei einem Arzt oder einer Ärztin der Anerkennungsstufe Stufe 4 durchführen?

    Sie haben per Gesetz freie Wahl, wo Sie diese Untersuchung durchführen lassen. Alle in der Schweiz zulässigen Untersuchungs- und Begutachtungsstellen finden Sie unter www.medtraffic.ch.